Impressum

Vorsitzende des Aufsichtsrates

Manuela Matz, Wirtschaftsdezernentin der Stadt Mainz 

Geschäftsführung

Marc André Glöckner, Katja Mailahn

HR-Eintragung:
Mainz 14
HRB 4988 

Ust-Id.Nr.: DE 153901561

Programmplanung

Verena Campailla

Externe Links

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Verantwortlich

mainzplus CITYMARKETING GmbH
Rheinstraße 66
55116 Mainz
E-Mail info(at)mainzplus.com
Telefon 06131-2420

 

Die mainzplus CITYMARKETING GmbH erlaubt die Verwendung von Fotos und Texten ausschließlich für den privaten Gebrauch. Die Verwendung der Daten und Fotos sowie Publikationen bedarf der schriftlichen Zustimmung der mainzplus CITYMARKETING GmbH. 

Design und Programmierung

media | machine GmbH, Mainz

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Veranstaltungen der mainzplus CITYMARKETING GmbH, Bereich Frankfurter Hof Mainz 

  1. Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Veranstaltungsänderungen möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die Eintrittskarte spätestens innerhalb von einem Monat nach dem ursprünglichen Termin an den Veranstalter oder die VVK-Stelle, bei der die Karte erworben wurde, zurückzusenden. (Bei im Internet erworbenen und ausgedruckten Karten ist der Veranstalter zuständig.)
  2. Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten nur für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen eine Ermäßigung. Schwerbehinderte (ab 80% Behinderung) erhalten eine Ermäßigung von 50% nach Vorlage eines gültigen Ausweises. Personen mit einer Behinderung von 100% und eine Begleitperson erhalten ein Ermäßigung von 50% nach Vorlage eines gültigen Ausweises. Rollstuhlfahrer haben freien Eintritt. Die Begleitperson zahlt den vollen Preis.
  3. Der Vorverkauf läuft i.d.R. bis zum Veranstaltungstag zum Vorverkaufspreis plus den Vorverkaufsgebühren. Danach können Karten nur an der Abendkasse zum Abendkassenpreis erworben werden. Bei ausverkauften Veranstaltungen besteht keine Verpflichtung Kartenkontingente für die Abendkasse zu reservieren.
  4. Für die Abendkasse reservierte Karten werden zum Abendkassenpreis abgegeben.
  5. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  7. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  8. Am 15.02.2008 tritt das Nichtrauchergesetz für Rheinland-Pfalz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rauchverbot in allen Häusern der mainzplus CITYMARKETING GmbH. Dies gilt auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen (Wartung, Technik etc.). Bei Nichtbeachtung können Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
  9. Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
    Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben zu seiner Person zu Informationszwecken der mainzplus CITYMARKETING GmbH weiter verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist selbstverständlich ausgeschlossen.
  10. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  11. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  12. In allen unseren Häusern herrscht Garderobenpflicht.
  13. Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets.
  14. Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Keine Erstattung von Ticketversand- und Ticketversicherungskosten.
  15. Der gewerbliche Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.
  16. Der Frankfurter Hof haftet nicht, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist und er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Nicht zu vertreten hat der Frankfurter Hof den Ausfall von Veranstaltungen infolge von höherer Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Tod des Künstlers, Unwettern oder sonstigen Naturereignissen.
  17. Gutscheine können in variabler Höhe im Planungsbüro erworben werden.
    Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
    Gutscheine können nicht barausgezahlt werden. Restwerte werden auf dem Gutschein gutgeschrieben.

Die aktuellen AGB's, sind gültig ab dem 01.11.2010. Alle anderen Geschäftsbedingungen sind hiermit ungültig.
Änderungen und Nebenabsprachen, welche die AGB's betreffen, bedürfen ausschließlich der schriftlichen Form. 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Haftungsausschluss

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Frankfurter Hof

Augustinerstr. 55
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