Das KombiTicket: Mit der Eintrittskarte kostenlos ÖPNV fahren

Die gekauften Frankfurter-Hof-Tickets, die mit dem Logo des RMV und dem KombiTicket-Text-Aufdruck versehen sind, gelten auch als Fahrscheine (Kombi-Ticket). Die Eintrittskarte für alle Veranstaltungen des Frankfurter Hofs in Mainz gilt gleichzeitig als RMV-Fahrkarte, wenn sie mit einem KombiTicket-Aufdruck versehen ist. Das Ticket gilt im gesamten RMV-Gebiet in allen RMV-Verkehrsmitteln in der 2. Klasse. Es gilt am Veranstaltungstag zur Hinfahrt ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zur Rückfahrt bis Betriebsschluss. Der RMV-Tarif gilt in Rheinland-Pfalz nur in Mainz (+ Zornheim und Wackernheim), nicht aber in den umliegenden rheinland-pfälzischen Landkreisen.

Für Eintrittskarten auf Original-Ticketpapier gilt:

  • Die Eintrittskarte hat einen KombiTicket-Aufdruck.
  • Zur Fahrt berechtigt nur das KombiTicket selbst, keine Kopien von zurückgelegten Eintrittskarten oder dergleichen.

Für Online-Tickets gilt:

  • Zu jedem nicht-personalisierten Online-Ticket kann zusätzlich ein personalisiertes RMV-KombiTicket ausgedruckt werden: Auf dem Online-Ticket-Ausdruck befindet sich eine RMV-Zugangsnummer. Geben Sie diese bitte auf www.ztix.de/rmv ein.
  • Dort wird das RMV-KombiTicket personalisiert, das heißt, es werden Vor- und Nachname sowie Adresse derjenigen Person angegeben, die dieses RMV-KombiTicket nutzen wird. Die eigentliche Eintrittskarte bleibt übertragbar.
  • Dieses separate RMV-KombiTicket ist nur in Kombination mit der Eintrittskarte und dem Personalausweis oder Pass gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.rmv.de unter "Fahrkarten für spezielle Anlässe" - "KombiTickets" - Mainz "Frankfurter Hof"

Kontakt

Team Frankfurter Hof

Augustinerstr. 55
55116 Mainz

T: +49 (0) 6131 / 242-914
info@frankfurter-hof-tickets.de