Der Ministerrat der Mainzer Landesregierung hat die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz beschlossen. Sie tritt am 11. Januar in Kraft und regelt mit Gültigkeit bis einschließlich 31. Januar das öffentliche Leben, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Die Verordnung besagt, dass Veranstaltungen in Institutionen und Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, weiterhin bis zum 31.01.2021 unzulässig sind. Das bedeutet, dass für diesen Zeitraum leider auch Veranstaltungen im Frankfurter Hof und im KUZ Kulturzentrum Mainz abgesagt werden müssen. Auch die "Mainzer KulturGärten" im KUZ & Schloss können im November somit leider nicht öffnen.
Infos zu unseren Veranstaltungen und alle damit einhergehenden Änderungen teilen wir Euch umgehend über unsere Websites www.kulturzentrummainz.de, www.frankfurter-hof-mainz.de und www.mainzer-kulturgaerten.de mit. Wir bitten um ein wenig Geduld und Verständnis, dass wir individuelle Anfragen ggf. nicht direkt beantworten können.
Vielen Dank - und bleibt gesund!
Euer Team vom Frankfurter Hof
Weitere Informationen: 15. Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz (15. CoBeLVO)
Aufgrund des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen bis zum 31.Dezember 2020 wird unser Kulturprogramm in den kommenden Monaten nicht wie geplant stattfinden können.
Die Zeiten verlangen im Moment Umsicht, Respekt und Demut. Unser Team arbeitet unermüdlich daran, die kommenden Schritte festzulegen und individuelle Lösungen für betroffene Veranstaltungen zu finden. Wir stehen nach wie vor mit allen verantwortlichen Behörden, Institutionen, Ticketanbietern sowie Künstlern und Managements in engem Austausch.
Wir danken für Ihre Geduld und möchten kurz erläutern, was die Veranstaltungsbranche aktuell umtreibt: Seit dem 20. Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft getreten. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen dürfen Gutscheine für Corona-bedingte Absagen und Verlegungen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben. Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Veranstalter und Kultureinrichtungen sind aktuell mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert, zeitgleich fallen nahezu alle Umsätze weg. Die gesamte Branche gerät dadurch zunehmend in Liquiditätsengpässe, welche nicht nur Auswirkungen auf zukünftiges Kultur- und Freizeitangebot haben werden, sondern auch auf viele tausende Arbeitsplätze.
Derzeit arbeiten wir unermüdlich mit Partnern, Ticketdienstleistern und Agenturen daran, die neuen Regelungen umzusetzen und transparente Prozesse für die Abwicklung von Rückerstattungen für Ticketkäufer zu entwickeln.
Sobald uns für Veranstaltungen Ersatztermine und konkrete Rückerstattungsmodaliäten vorliegen, teilen wir diese umgehend über Euren Ticketanbieter per E-Mail mit. Dieser wird Euch auch über das weitere Vorgehen und Eure Möglichkeiten zur Erstattung in Kenntnis setzen.
Du hast zwei Möglichkeiten:
Behalte bei einer Verlegung dein Ticket für den Nachholtermin der Veranstaltung und feier mit uns, wenn der Konzertbetrieb wieder Fahrt aufnimmt und schütze damit die Kultur in Mainz. Dein Ticket zu behalten ist nebenbei nicht nur die lohnendste, sondern auch die hilfreichste Aktion, wenn du der Festival-, Künstler- und Konzertbranche helfen möchstest.
Du kannst deine Tickets dort zurückgegeben, wo du sie gekauft hast und bekommst dafür einen Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr ausgestellt, welchen du für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen kannst (das sind Veranstaltungen des KUZ, Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheines hilft uns in Zukunft überhaupt noch Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der Du die Tickets gekauft hast.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.
Du kannst deine Tickets dort zurückgegeben, wo du sie gekauft hast und bekommst dafür einen Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr ausgestellt, welchen du für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen kannst (das sind Veranstaltungen des KUZ, Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheines hilft uns in Zukunft überhaupt noch Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der du die Tickets gekauft hast.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass alle Käufer von Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden und die Veranstaltung wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt wurde, statt einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein von uns erhalten. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.
Mit der Gutscheinlösung werden Veranstalter vor drohenden Insolvenzen bewahrt, indem sie den notwendigen Spielraum erhalten, den sie für einen Fortbestand jenseits der Coronavirus-Krise und damit für die Erfüllung der Kundenansprüche benötigen.
Es gelten selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen (Stand Mai 2020). Solltest du deinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht (oder nur teilweise) eingelöst haben, kannst du dir den Wert des Gutscheins nach dem 31.12.2021 auszahlen lassen.
Der Frankfurter Hof schließt den regulären Veranstaltungsbetrieb bis auf ungewisse Zeit. Die unten gelisteten Veranstaltungen wurden daher verlegt oder abgesagt. Veranstaltungen, die corona-konform stattfinden können, findet Ihr in unserem Programm.
Hast du dein Ticket in unserem Onlineshop gekauft, wirst du per Email über die Verlegung oder Absage sowie über das weitere Vorgehen informiert. Bitte habe Verständnis dafür, dass die Bearbeitung aktuell dauern kann.
#AktionTicketBehalten
Uns Kulturhäuser sowie Agenturen, Dienstleister, Stagehands, kurz Unternehmen und Menschen der Eventbranche, trifft die aktuelle Lage – wie viele andere auch – besonders hart. Daher freuen wir uns über jedes Ticket, das behalten wird. Jedes Ticket, das nicht zurückgegeben wird, sichert in den Zeiten nach der Krise die Existenz der Kultur- und Eventbranche und damit Euer Erlebnis von attraktiven Veranstaltungen. Vielen Dank!
Bitte habe Verständnis, dass alle Anpassungen und etwaige Rückerstattungen durch unsere Partner ein wenig Zeit benötigen, da aktuell deutschlandweit immer mehr Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden.
Team Frankfurter Hof
Augustinerstr. 55
55116 Mainz
T: +49 (0) 6131 / 242-914
frankfurterhof@mainzplus.com
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