Wenn Sie Ihr Event hier nicht finden, ist davon auszugehen, dass zum aktuellen Zeitpunkt mit einer Durchführung gerechnet wird.
Auszahlung des COVID-19 Veranstaltergutscheins beantragen:
Aufgrund des Veranstaltungsverbots zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung im Mai 2020 ein Gesetz erlassen, welches vorsieht, die Veranstaltungstickets in Form von Gutscheinen umzuwandeln. Dadurch wurde den Veranstalterinnen und Veranstaltern ein wenig Luft verschafft.
Diese Covid-19-Gutscheine sind ab dem Ausstellungstag drei Jahre gültig und können in diesem Zeitraum für unsere Veranstaltungen eingelöst werden.
Sollten Sie dennoch eine geldliche Rückzahlung wünschen, kann seit Januar die Erstattung des Betrages angefordert werden.
Über die folgenden Links können Sie bequem die Auszahlung Ihres COVID-19 Veranstaltergutscheins beantragen:
Bitte beachten Sie, dass die Ticketanbieter und auch wir Veranstalter derzeit mit einer Vielzahl von Rückabwicklungsanfragen beschäftigt sind – wir bitten Sie im Bearbeitungsprozess um Ihre Geduld.
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.
Tel.: 06131 242 914
E-Mail: vvk.frankfurterhof(at)mainzplus.com
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis - bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Frankfurter Hof Mainz
Team Frankfurter Hof
Augustinerstr. 55
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T: +49 (0) 6131 / 242-914
frankfurterhof@mainzplus.com